Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Aufträge und Leistungen im Zusammenhang mit der Beförderung und Behandlung von Datenträgern, EDV-Bauteilen, Computern, Dokumenten, Akten, Wertgegenständen, Kunst, Antiquitäten, Ausstellungsstücken, Sammlungen sowie verwandten Objekten (nachfolgend „Beförderungsgegenstände“ genannt). Alle Leistungen der BWT – Gesellschaft für Transport und Logistik, vertreten durch [Inhaber: Andreas Korbmacher (nachfolgend „BWT“ genannt), werden ausschließlich auf Basis dieser AGB erbracht, auch wenn sie an Kaufleute oder juristische Personen erteilt werden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass eine erneute Vereinbarung erforderlich ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass individuelle Vereinbarungen und ggf. höhere Haftungsversicherungen möglich sind und entsprechend geregelt werden können.
1.1. Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Beförderung und Handhabung von Beförderungsgegenständen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Verträge für das Auf- und Abhängen von Bildern, das Verpacken, Verladen, Verstauen, Befördern, Entladen und Auspacken sowie Lagerung von Objekten, Zollabwicklung, Kurierdienste und die Organisation von Transport- und Sachversicherungen.
1.2. BWT übernimmt keine Verantwortung für die Beförderung von Gütern, die potenziell Gefahren für andere Güter, Personen oder die Umwelt darstellen, insbesondere keine Gefahrgüter im Sinne des Gefahrgutgesetzes. Der Auftraggeber haftet in solchen Fällen für alle entstandenen Schäden.
1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese AGB auch gegenüber seinen Vertragspartnern (z.B. Empfängern oder Eigentümern der Beförderungsgegenstände) durchzusetzen und sie über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
1.4. Entgegenstehende AGB oder Bestimmungen des Vertragspartners, wie die ADSp, finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BWT bei Auftragserteilung alle relevanten Informationen zu den Beförderungsgegenständen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Adressen, Menge, Art, Gewicht, Maße, Eigenschaften und des tatsächlichen Wertes der Güter sowie der Gegebenheiten am Belade- und Bestimmungsort.
2.2. Liegen falsche oder unvollständige Angaben vor, haftet der Auftraggeber für die daraus resultierenden Schäden, auch wenn kein Verschulden vorliegt, außer die Unrichtigkeit war für den Auftraggeber offensichtlich und bei der Auftragserteilung bekannt.
2.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass BWT im Falle von Notfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Unfällen) die notwendigen Anweisungen zur Verfügung stehen, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen.
3.1. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Krieg, Streik, Terrorismus, Naturkatastrophen oder anderen Fällen höherer Gewalt hat BWT das Recht, den Transport zu unterbrechen oder umzudisponieren, wenn die Ausführung behindert oder unmöglich gemacht wird.
3.2. Bei einer Unterbrechung des Transports wird das Entgelt für nicht erbrachte Leistungen entsprechend reduziert.
4.1. BWT haftet für Schäden an den Beförderungsgegenständen (Verlust oder Beschädigung) und daraus resultierende Vermögensschäden, wenn ein Verschulden vorliegt.
4.2. Bei der Beförderung mit Kfz, Flugzeugen, Eisenbahnen oder Schiffen gilt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren Vorschriften.
4.3. Bei Auslandsaufträgen ist BWT berechtigt, auf die Bedingungen der ausländischen Dienstleister zurückzugreifen. Schäden, die durch diese entstehen, werden gemäß den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes behandelt.
4.4. BWT kann zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auch Drittunternehmen beauftragen, sofern diese die erforderliche Genehmigung gemäß § 34a GewO besitzen.
5.1. BWT haftet nicht, wenn Schäden durch Weisungen des Auftraggebers oder durch unvorhersehbare Umstände verursacht werden, die trotz sorgfältiger Planung nicht vermeidbar waren.
5.2. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden durch Kriegshandlungen, Bürgerkriege, Terrorismus, Naturkatastrophen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
6.1. Die Haftung von BWT für Güterschäden ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes begrenzt.
6.2. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird eine Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes gewährt.
6.3. Für Vermögensschäden, die nicht durch eine Lieferfristüberschreitung verursacht wurden, ist die Haftung auf das vertraglich vereinbarte Entgelt begrenzt.
6.4. Der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt eine höhere Haftungssumme vereinbaren und BWT beauftragen, eine Transport- oder Lagerversicherung abzuschließen.
7.1. Eine Vertragsauflösung ist nur aus wichtigem Grund möglich, wie z.B. bei Insolvenz oder schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragspflichten.
7.2. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch einen wichtigen Grund haftet der andere Vertragspartner für den daraus resultierenden Schaden und verpflichtet sich zur Zahlung des Teils des Entgelts, der dem Fortschritt der Beförderung entspricht.
8.1. Die Ablieferung der Beförderungsgegenstände erfolgt an eine autorisierte Person des Empfängers oder an die vertraglich vereinbarte Empfangsstelle.
8.2. Schäden an den Gütern müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich reklamiert werden.
9.1. Rechnungen sind sofort fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung ein.
9.2. Der Auftraggeber stellt BWT von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vertragswidrigen Handlung entstehen.
9.3. BWT hat ein Pfandrecht an den Beförderungsgegenständen, solange der Auftraggeber mit Zahlungen im Rückstand ist.
9.4. Ansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr, bei vorsätzlichem Verhalten innerhalb von 3 Jahren.
BWT nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11.1. Für alle rechtlichen Angelegenheiten gilt deutsches Recht.
11.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz von BWT zuständig.
11.3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand 12.09.2025
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